In der Gemeinde Losheim am See wird mit Wirkung zum 01.01.2011 die Abfallbeseitigungsgebühr als gewichtsabhängige Gebühr für Restabfälle erhoben.

Nach allen vorliegenden Erfahrungen anderer Kommunen werden von der Abfallverwiegung die meisten Haushalte profitieren. Aus der gewichtsabhängigen Veranlagungsgrundlage können sich in Einzelfällen aber Nachteile ergeben. Dies betrifft insbesondere Haushalte mit Kleinkindern und Haushalte in denen erwachsene Personen mit Inkontinenz oder Stomata leben. In diesen Fällen ist eine Abfallvermeidung nur schwer möglich. Die Gemeinde Losheim am See gewährt zum Ausgleich sozialer Härten in beiden Fällen Zuschüsse.

Der Zuschussantrag für Inkontinenzwindeln und Stomabeutel wird mit dem entsprechenden Antragsformular jährlich bei der Gemeindeverwaltung gestellt. Dem Antrag ist ein entsprechendes ärztliches Attest beizufügen aus dem der Zeitraum der Inkontinenz hervorgeht.