Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige Anstalten der Gemeinde Losheim am See. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Losheim am See waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Bürgermeisters.
Die Friedhöfe erfüllen aufgrund ihrer gärtnerischen Gestaltung auch allgemeine Grünflächenfunktionen. Deshalb hat jeder das Recht, die Friedhöfe als Orte der Ruhe und Besinnung zum Zwecke einer der Würde des Ortes entsprechenden Erholung aufzusuchen.
Die Gemeinde Losheim am See verfügt über 12 Friedhöfe mit 12 Leichen- und Trauerhallen. Außerdem befindet sich in der Gemeinde Losheim am See ein Ruheforst (Verbindungsweg Britten – Mettlach).
Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Losheim am See organisiert und regelt folgende Belange des Friedhofswesens:
Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen regelt u.a. folgende Punkte:
Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Losheim am See regelt die Kosten, die für die Herstellung des Grabes, die Vergabe von Nutzungsrechten sowie die Benutzung der Leichen- und Trauerhallen anfallen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Gemeinde Losheim am See
Friedhofsamt - Frau Murtzen / Frau Neumüller
Merziger Straße 3
D-66679 Losheim am See
Telefon: (0 68 72) 609-165 bzw. 609-147
Fax: (0 68 72) 609-182
E-Mail: pmurtzen(at)losheim.de bzw. jneumueller(at)losheim.de
Als Alternative zu herkömmlichen Bestattungsarten geht der RuheForst Losheim am See neue Wege:
Die Möglichkeit, in der natürlichen Umgebung des Waldes beigesetzt zu werden, ist für viele Menschen eine würdevolle Form des Abschieds. Ruhe, Harmonie und ständiger Wandel der Natur spenden Trost für Angehörige und Freunde. Entsprechend wird die letzte Ruhestätte nicht Grab, sondern RuheBiotop® genannt. Interessenten können sich zu Lebzeiten informieren und beraten lassen, sich mit dem Ort vertraut machen, sich eine letzte Ruhestätte in alten, naturbelassenen Waldbeständen aussuchen.
Satzung und Entgeltordnung des RuheForstes Losheim am See:
Friedhofsatzung für den RuheForst Losheim am See
1. Änderungssatzung Ruheforst 2014
2. Änderungssatzung Ruheforst 2021
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Verwaltung:
RuheForst Losheim am See
Merziger Straße 3 (nur Verwaltung)
D-66679 Losheim am See
Telefon: (0 68 72) 609-165 bzw. 609-147
Fax: (0 68 72) 609-182
E-Mail: info(at)ruheforst-losheim.de
Reinhold Schamper
Telefon: (0 68 64) 10 17
Mobil: (0171) 20 10 115
Fax: (0 68 64) 27 04 60
E-Mail: mur-schamper(at)gmx.de
Christoph Neisius
Telefon: (06872) 99 98 286
Mobil: (0171) 45 44 763
E-Mail: info(at)cmn.de
Standort RuheForst Losheim am See (Gräberfeld):
Der RuheForst Losheim am See liegt im Wald zwischen den Orten Britten und Mettlach (L 375). Eingabe Navi: "Saarstraße", 66679 Losheim am See - Ortsteil Britten. Dort finden auch die Führungen statt (immer der 1. Sonntag im Monat um 15:00 Uhr, außer an Feiertagen). Treffpunkt ist die Kapelle im Ruheforst. Indiviuelle Führungen sind immer nach tel. Anmeldung bei Herrn Schamper möglich.
Bitte Informieren Sie sich für aktuelle Informationen zum Coronavirus auf den Sonderseiten der Landesregierung des Saarlandes!
Sonderseite der Landesregierung des Saarlandes
Ab sofort finden bis auf weiteres keine Sonntagsführungen mehr im RuheForst Losheim am See statt.
Wir bitten um entsprechende Beachtung!