Standesamt der Gemeinde Losheim am See

Mit dem Begriff "Standesamt" verbindet man zunächst das Thema "Eheschließung".
Aber das Standesamt macht noch vieles mehr. An dieser Stelle sind Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Aufgaben für Sie zusammengestellt.


Das Standesamt steht Ihnen natürlich auch gerne bei einer persönlichen Vorsprache oder telefonisch beratend zur Verfügung.

Standesamt


Sterbefälle


 

Beurkundung von Sterbefällen

Das Standesamt Losheim am See beurkundet den Tod der Personen, die im Gebiet der Gemeinde verstorben sind oder tot aufgefunden wurden. Jeder Sterbefall ist spätestens am 3. Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen.

In der Regel nehmen die beauftragten Bestattungsunternehmen die Anzeige des Sterbefalls für die Angehörigen vor.

Diese sind darüber informiert, welche Unterlagen zur Beurkundung benötigt werden.

 


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