Standesamt der Gemeinde Losheim am See
Mit dem Begriff „Standesamt" verbindet man zunächst das Thema „Eheschließung". An dieser Stelle sollen einmal die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt werden.
Das Standesamt steht Ihnen natürlich auch gerne bei einer persönlichen Vorsprache oder telefonisch beratend zur Verfügung.
Standesamt
Sterbefälle
Beurkundung von Sterbefällen
Das Standesamt Losheim am See beurkundet den Tod der Personen, die im Gebiet der Gemeinde verstorben sind oder tot aufgefunden wurden. Jeder Sterbefall ist spätestens am 3. Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen.
In der Regel nehmen die beauftragten Bestattungsunternehmen die Anzeige des Sterbefalls für die Angehörigen vor.
Diese sind darüber informiert, welche Unterlagen zur Beurkundung benötigt werden.
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