Standesamt der Gemeinde Losheim am See

Mit dem Begriff "Standesamt" verbindet man zunächst das Thema "Eheschließung".
Aber das Standesamt macht noch vieles mehr. An dieser Stelle sind Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Aufgaben für Sie zusammengestellt.


Das Standesamt steht Ihnen natürlich auch gerne bei einer persönlichen Vorsprache oder telefonisch beratend zur Verfügung.

Standesamt


Namenserklärung


 

Namenserklärungen

Erklärungen, die den Namen einer Person betreffen, werden ebenfalls durch das Standesamt beurkundet.
Wenn Sie z.B. nach einer Eheauflösung Ihren „alten” Namen wieder annehmen wollen, so erklären Sie dies beim Standesamt. Haben Sie anlässlich Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt so können Sie dies bei uns nachholen.
Personen, für die erstmals deutsches Recht gilt, können ihre ausländischen Namen angleichen lassen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer eigenen Namensführung oder der Namensführung Ihrer Kinder haben, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Gebühren
Für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften werden 21,00 € erhoben.

Notwendige Unterlagen
Welche Dokumente für eine Namensänderung in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrem Standesamt. Kommen Sie bitte entweder während der Dienstzeiten vorbei oder rufen Sie an. Wir werden Sie gerne informieren.

 


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