Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes schafft die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Für Gemeinden wie Losheim am See mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2028 ein Wärmeplan erstellt werden.

Die kommunale Wärmeplanung ist dabei als ein technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu verstehen. Grundsätzlich soll die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen. Die kommunale Wärmeplanung koordiniert im gesamten Gemeindegebiet die Deckung der zukünftigen Wärmebedarfe durch vor Ort verfügbare und nachhaltige Wärmequellen. Darauf aufbauend werden auf Ebene der Ortsteile die technischen Entwicklungspfade und Versorgungskonzepte beschrieben. Somit bildet die kommunale Wärmeplanung die Grundlage für Detailplanungen zur Wärmeversorgung.

Bereits vor der Einführung des neuen Wärmeplanungsgesetzes haben die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der Gemeinde Losheim am See den Stellenwert einer nachhaltigen und zukunftsfähigen  Wärmeversorgung erkannt. Daher wurde auf Bestrebungen der SPD Fraktion des Gemeinderates die Firma Ökostrom Saar GmbH mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Versorgung von kommunalen Gebäuden mittels regenerativer Nahwärme beauftragt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie finden Sie hier.