Beschlussvorlage - 2025/266
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzneubau des Bürgerhauses in Losheim am See, OT Rimlingen
Hier: Aufhebung der Vergabe zur Herstellung der Außenanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- EBT, Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur
- Bearbeitung:
- Jenny Neumüller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Werksausschuss Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.09.2025
|
Sachverhalt
Durch das Architekturbüro Benning wurde die Leistung zur Herstellung der Aussenanlage am Bürgerhaus Rimlingen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben und 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zum Submissionstermin der beschränkten Ausschreibung am 03.07.2025 hat die Fa. Bauunternehmung Meiers, Losheim, als einziger Bieter die Leistung zum Angebotspreis in Höhe von 384.484,26 €/netto angeboten. In der vom Architekturbüro Benning erstellten HUBAU schlossen die Kosten für die o.g. Leistung in Höhe von 243.639,00 €/Euro/Netto.
In den genannten Angebotskosten sind sowohl die Herstellung der Buswartehalle als auch der Notüberlaufmulde, die dem Überflutungsschutz des Parkplatzes im Bereich des Bachdurchlasses dient, inbegriffen.
Nach rechtsanwaltlicher Prüfung des Sachverhaltes wurde durch die beauftragte Kohl Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH folgende Empfehlung ausgesprochen:
- Das vorliegende Angebot wird gemäß § 16d Abs. 1 Nr. 1 VOB/A wegen unangemessen
hohem Preis ausgeschlossen.
- Das Vergabeverfahren ist nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben.
- Die Dokumentation der Kostenschätzung ist im Vergabevermerk zu ergänzen, um
die Marktgerechtigkeit und Aktualität nachzuweisen.
Im Anschluss kann eine freihändige Vergabe auf Grundlage des Saarländischen Vergabeerlasses vom 25. Juni 2025 erfolgen, grundsätzlich unter Einholung von mindestens drei Angeboten; alternativ ist eine Vergabe an nur einen Bieter möglich, sofern dies sachlich begründet und entsprechend dokumentiert wird.
Dieser Empfehlung schließt sich der Fachbereich 3 – Bauen an.
Im Rahmen der von der Rechtsanwaltskanzlei vorgeschlagenen Vorgehensweise wird die bisherige beschränkte Ausschreibung aufgehoben und ein Verhandlungsverfahren mit dem bisherigen Bieter durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen werden vom Architekturbüro Benning überarbeitet und die Auswahl der Materialien angepasst. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Auftrag direkt im Gemeinderat am 18.09.2025 zu vergeben.

