ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vergabe des Auftrages zur Durchführung von Kanalsanierungsmaßnahmen im Ortsteil Scheiden an die Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH, Dillingen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage der im Frühjahr 2022 fertiggestellten Kanalsanierungskonzepte des Abwassernetzes der Gemeinde Losheim am See wurden für den Ortsteil Scheiden Sanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise ausgeschrieben.

 

In der aktuell für 2023 und 2024 geplanten Sanierungsphase werden im Ortsteil Scheiden im Bereich der Straßen „Hohe Tannen“, „Im Winkel“, „Zum Igelsborn“, „Dorfwies“ und Teilbereiche der „Scheidener Straße“ Kanalreparaturen und –renovierungen vorgenommen. Im Rahmen der überwiegend vorgesehenen „Renovierungen“ werden im Schlauchlining-Verfahren die sanierungsbedürftigen Kanäle den technischen Regelwerken entsprechend wieder ertüchtigt. Hierbei werden sogenannte Schlauchliner über die bestehenden Schächte in die Kanäle eingebracht, ohne dass die Straßen und/oder Gehwege großflächig geöffnet werden müssen. Lediglich im Zuge der geplanten Schachtsanierungen müssen entsprechende Kopflöcher hergestellt werden. Darüber hinaus werden Schäden partiell auch durch Fräs- und Abdichtungsarbeiten mittels Roboterverfahren behoben.

 

Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Biwer Consult, Schmelz, hat für die notwendigen Kanalsanierungen eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen. Die Vergabeunterlagen wurden von 9 Unternehmen angefordert. Die Submission erfolgte am 29.08.2023. Das geprüfte Ergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Die Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH, Dillingen, hat mit einer geprüften Angebotssumme von brutto 856.560,32 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

 

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird seitens des Fachbereiches Bauen und dem Ingenieurbüro Biwer Consult vorgeschlagen, die Arbeiten an die Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH zu vergeben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes sind für die zu beauftragenden bzw. für die noch im laufenden Wirtschaftsjahr abzurechnenden Maßnahmen ausreichende Mittel eingeplant.

Entsprechende Ansätze sind im Wirtschaftsplan für 2024 zu berücksichtigen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.10.2023 - Gemeinderat - ungeändert beschlossen