Aufgrund der allgemein angespannten Gesamtsituation im Einzelhandel, die sich insbesondere dadurch zeigt, dass immer mehr Geschäfte geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien im Ortskern des Kernortes wie in den Ortsteilen in immer längeren Zeiträumen leer stehen, ist es Absicht der Gemeinde Losheim am See, im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandbeseitigung und Vitalisierung der Immobilien zu leisten.  
Es ist daher beabsichtigt, im Rahmen der jeweiligen haushaltsmäßigen Bereitstellung Existenzgründern, Einzelpersonen sowie Personengesellschaften, die innerhalb des Geltungsbereiches einen Leerstand durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit beseitigen, eine Starthilfe in Form eines Mietzuschusses zu gewähren.
Dieser Zuschuss soll im ersten Schritt helfen, bestehende Anlaufschwierigkeiten (Miet-, Genehmigungs-, Eröffnungskosten, Werbung) zu mindern.

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Die Gemeinde Losheim am See möchte den Ortskern auch weiterhin mit attraktiven Geschäften beleben. Seit einigen Jahren existiert bereits das Förderprogramm Leerstand, das durch monatlichen Zuschuss Gewerbetreibende bis zu zwei Jahren beim Aufbau des Geschäftes unterstützt.

Ebenfalls können Sie die Formulare zur Suche und zum Angebot von Immobilien herunterladen.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben!