Ältere Kühlgeräte und Gefriertruhen enthalten sowohl im Kühlkreislauf, als auch im Isolierschaum FCKW. Dieser trägt mit zur Zerstörung der Ozonschicht unserer Erde bei.  Alle Kühlgeräte enthalten zusätzlich Öl im Kühlkreislauf. Bei der Verwertung der Kühlschränke wird das enthaltene FCKW und Öle aus dem Kühlaggregat getrennt erfasst und ordnungsgemäß verwertet.

Gewerbliche Großkühlgeräte oder eingebaute Kühltheken fallen nicht unter die Elektroschrottverordnung und müssen in eigener Verantwortung demontiert und ordnungsgemäß beseitig werden.

Kühlschränke werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen!

Sie können kostenlos am Wertstoffzentrum Losheim und den anderen Annahmestellen für Elektroschrott abgegeben werden.