Die Gemeinde Losheim am See gewährt im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr eine Förderung zum Ausgleich privater Härtefälle.

Die Förderung wird für das vom Antragsteller bewohnte und in dessen Besitz befindliche Anwesen gewährt. Die Förderung wird als jährlicher Zuschuss je Anwesen gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht für den Antragsteller nicht. Die Gemeinde als Zuschussgeber entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gefördert werden Personen deren Abwassergebühr sich durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr gegenüber einer fiktiven Gebühr mit dem Trinkwasserverbrauch als alleinigem Gebührenmaßstab mehr als verdoppelt. Voraussetzung für die Förderung ist ferner, dass das Einkommen des Antragstellers in Anlehnung an die Einkommensgrenzen für Leistungen nach dem 5-9 Kapitel des SGB 12, § 85 folgende Beträge nicht überschreitet: 1.085,27 € für den Haushaltsvorstand und 337,27 € für jede weitere Person.

Entsprechende Förderanträge sind bei der Gemeindeverwaltung Losheim am See zu stellen. Förderanträge und Förderrichtlinien des Programmes können Sie auch hier einsehen und herunterladen.

Ansprechpartnerin im Rathaus
Frau Lilli Morbe 06872/609-144 (Zimmer 3.01).
Sie ist täglich von 8.30-12.00 Uhr anwesend.
Es empfiehlt sich vor einer Beratung einen Termin zu vereinbaren.