Der Brennholzverkauf für das Jahr 2023/2024 startet ab 25. Oktober. 

Aus organisatorischen Gründen ist es auch in diesem Herbst notwendig, dass Bürgerinnen und Bürger, die Brennholz aus dem Gemeindewald Losheim am See beziehen wollen, die Bestellung mit nebenstehendem Bestellschein online an die folgende E-Mail-Adresse vornehmen.
Rückfragen können ebenfalls über diese Mail-Adresse vorgenommen werden.

Bitte den ausgefüllten Bestellschein an die E-Mail-Adresse brennholz@losheim.de senden.

Aufgrund der außerordentlichen Schadsituation im Gemeindewald Losheim kann keine bevorzugte Holzart bereitgestellt werden. Die Holzkäufer sind verpflichtet, die Holzart zu nehmen, die vor Ort anfällt. Der Forstbetrieb behält sich ebenfalls vor, die bestellte Holzmenge den Gegebenheiten anzupassen.
Das Holz wird grundsätzlich an den Waldweg gepoltert bereitgestellt.

  • Hartlaubholz. 68,-€/Festmeter
  • Weichlaubholz: 55,-€/Festmeter
  • Nadelholz: 45,-€/Festmeter 

Die Preise gelten inklusive 19 % Mehrwertsteuer.    

Aus organisatorischen Gründen können die Brennholzlose auch in anderen Ortsteilen als dem angegebenen Wohnort zugewiesen werden. In allen Fällen der Brennholzabgabe ist für die Aufarbeitung des Holzes ein Motorsägen-Führerschein zwingend vorgeschrieben.

Aufgrund der letzten extrem heißen und trockenen Jahren hat die Forstverwaltung der Gemeinde Losheim am See auch in diesem Jahr mit einem katastrophalen Befall durch den Borkenkäfer an Fichten/Nadelholz zu kämpfen. Da als Folge dieses enormen Schadens der Holzmarkt dieses Nadelholz nicht mehr aufnehmen kann, sind wir gezwungen, einen großen Teil des Brennholzes als Nadelholz zur Verfügung zu stellen. Dieses Nadelbrennholz ist vorgetrocknet und in der Regel nach einjähriger Trockenzeit ofenfertig.
Die Aufarbeitung der befallenen Bäume und die Bekämpfung der Borkenkäfer nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, sodass es auch in dieser Brennholzsaison zu größeren Verzögerungen bei der Zuteilung der Brennholzlose kommen kann. Wir bitten alle Brennholzbezieher um Verständnis und Geduld.    

Brennholzselbstwerber, die ihr im vergangenen Jahr zugewiesenes Brennholz noch nicht aufgearbeitet haben, werden bei der Zuteilung in diesem Jahr nicht berücksichtigt.