ALLRIS - Auszug

11.07.2024 - 5 Benennung der Fraktionsvorsitzenden und deren S...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Gem. § 30 Abs. 5 KSVG können Gemeinderatsmitglieder, die derselben Partei oder politischen Gruppierung mit im Wesentlichen gleicher politischer Zielsetzung angehören, sich zu einer Fraktion zusammenschließen, wobei eine Fraktion aus mindestens 2 Mitgliedern besteht.

Darüber hinaus stellt die Regelung des Abs. 5 S. 1 KSVG nicht mehr nur auf den ursprünglichen Wahlvorschlag ab, sondern erlaubt sowohl den Fraktionswechsel als auch den Zusammenschluss von Ratsmitgliedern, die über den Wahlvorschlag anderer Parteien oder Wählergruppen in den Rat gewählt wurden, zu einer neuen Fraktion.

 

Nach § 6 Abs. 2 der geltenden Geschäftsordnung sind die Bildung der Fraktionen und ihre Bezeichnung, der Name des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie Veränderungen dem Bürgermeister durch den Fraktionsvorsitzenden schriftlich mitzuteilen.

 

Nach Mitteilung der im Gemeinderat vertretenen Parteien sind 4 Fraktionen gebildet worden. Das über den Wahlvorschlag der Partei „FDP“ gewählte Ratsmitglied Frank Quintes hat sich der CDU-Fraktion angeschlossen, sodass folgende 4 Fraktionen im Gemeinderat vertreten sind:


SPD-Fraktion:  Vorsitzender: Björn Kondak

11 Mitglieder  Stellvertreter: Volker Braun, Stefan Scheid, Frank Schramm

 

CDU-Fraktion:  Vorsitzender: Stefan Palm

16 Mitglieder  Stellvertreter: Rainer Palz, Christian Mertes, Max Schneider,

   Hans-Jörg Gorges

 

AfD-Fraktion:  Vorsitzender: Karl Roth

4 Mitglieder  Stellvertreter: Sergej Bader

 

GALL-Fraktion: Vorsitzender: Joachim Selzer 

2 Mitglieder  Stellvertreter: Lukas Markmeyer

 

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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Die Informationen wurden von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.