ALLRIS - Auszug

26.09.2024 - 6.6 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Länder und Gemeinden dazu, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern. Für Verbesserungen an Gewässern 3. Ordnung sind in Deutschland die Gemeinden zuständig. Nach deutlichen Fortschritten bei der Verbesserung der Wasserqualität steht derzeit die Verbesserung der Gewässerstruktur im Vordergrund. Besonders negativ wirken sich Wanderbarrieren aus, da sie den genetischen Austausch und Laichwanderungen erschweren und für manche Bachlebewesen unmöglich machen.

 

In der Sitzung des Natur-, Umwelt- und Bauausschusses vom 3.12.2020 wurde das Ingenieurbüro Naumann & Saar, 66571 Eppelborn, mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie der Vergabevorbereitung und Überwachung der Baumaßnahme für die folgenden Maßnahmen beauftragt.

 

  1. Losheimer Bach, Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Bachdurchlass Wolfsbornstraße durch den Bau einer rauen Sohlrampe.
  2. Hölzbach, Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wiesenwehr Nr. 6 durch den Bau einer rauen Sohlrampe.

Die Genehmigungsbescheide des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz liegen inzwischen vor.

Verwaltungsseitig wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb von 5 fachlich geeigneten Firmen Angebote zur Durchführung der Maßnahme eingeholt, mit folgendem Ergebnis:

 

Los 1, Losheimer Bach:

 

Bieter                                         Angebotssumme brutto

Jens Backes, 66538 Neunkirchen       82.221,74 €

Bauunternehmung Meiers GmbH, 66679 Losheim am See  131.531,38 €

Jablonski & Busch GmbH, 66287 Quierschied    139.509,71 €

Joh. Wacht GmbH & Co. KG, 54329 Konz    218.586,74 €

Floratec, 66780 Rehlingen-Siersburg     keine Angebotsabgabe

 

 

Los 2, Hölzbach

 

Bieter                                         Angebotssumme brutto

Jens Backes, 66538 Neunkirchen     13.203,10 €

Jablonski & Busch GmbH, 66287 Quierschied    25.630,22 €

Bauunternehmung Meiers GmbH, 66679 Losheim am See  27.741,46 €

Joh. Wacht GmbH & Co. KG, 54329 Konz    38.136,92 €

Floratec, 66780 Rehlingen-Siersburg     keine Angebotsabgabe

 

Die Fa. Jens Backes, 66538 Neunkirchen, hat mit einer geprüften Gesamt-Angebotssumme von brutto 95.424,84€ das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Ein entsprechender Zuwendungsantrag an das MUKMAV wurde gestellt. Die Maßnahme wird mit einer Zuwendung i.H.v. 90% gefördert, sodass sich der Gemeindeanteil auf 9.542,48 € belaufen wird.

 

Die Maßnahme soll am 7. Oktober beginnen und in diesem Jahr abgeschlossen werden. Ein Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde gestellt. Die Bewilligung steht noch aus.

Deshalb wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Fa. Jens Backes unter Vorbehalt der Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das MUKMAV den Auftrag zu erteilen.

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Beseitigung von Wanderbarrieren am Losheimer Bach und am Hölzbach an Jens Backes, 66538 Neunkirchen, in Höhe von brutto 95.424,84€ unter Vorbehalt der Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das MUKMAV.

 

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Abstimmungsergebnis:    einstimmig