Zuständigkeiten

Was erledige ich wo?


Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung


 

Anmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung

Notwendige Unterlagen: gültige/r Personalausweis/e und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen Name und Anschrift des Wohnungsgebers bzw. ab dem 1.11.15 Wohnungsgeberbestätigung

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten zu meiner Person durch die Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Gebühr: keine

Abmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung

Notwendige Unterlagen: gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass

Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei Wegzug ins Ausland ab dem 1.11.15 eine Wohnungsbestätigung vom bisherigen Wohnungsgeber
Eine Abmeldung ist nur erforderlich für den Fall, dass Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, von denen mindestens eine aufgegeben wird, ohne dass eine weitere neue Wohnung bezogen wird

Gebühr: keine

Ummeldung innerhalb der Gemeinde Losheim am See

Notwendige Unterlagen: gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller umziehenden PersonenName und Anschrift des Wohnungsgebers bzw. ab dem 1.11.15 Wohnungsgeberbestätigung

Gebühr: keine

Wichtig:

Laut neuem Meldegesetz vom 1.11.2015 müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an-, ab- oder ummelden.

Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgerbüro vornehmen.

Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für elektronische Datenauskünfte, Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (Übermittlungssperre).

Noch ein Tipp:
Denken Sie daran Strom, Wasser und Gas rechtzeitig anzumelden bzw. zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Ihre Krankenkasse, Bank, Telekom, GEZ warten auf Ihre neue Anschrift. Auch sollten Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Wohnberechtigungsscheine werden vom Ministerium für Finanzen in Saarbrücken ausgestellt.

 




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