Zuständigkeiten

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Ausweise


 

Personalausweise

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis mit neuen Funktionen. 

Der Personalausweis kann bereits für Personen ab 12 Jahren erstmalig (auf ausdrücklichen Wunsch auch früher) ausgestellt werden. 

Online Ausweisfunktion:

Der neue Personalausweis besitzt ab dem 16. Lebensjahr eine Online-Funktion. 

Für den Einsatz am heimischen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das im Handel erhältlich ist. Bei dem Hersteller des Gerätes erhalten Sie auch die zugehörige Treibersoftware. 

Zusätzlich benötigen Sie die Software Ausweis-App. Diese übernimmt die Kommunikation zwischen dem Kartenlesegerät und dem Online-Dienst. 

Sie erhalten diese kostenfrei zum Download unter www.personalausweisportal.de

Gültigkeit:

bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre

ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre 

Gebühr:

bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro

ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro 

Auslandsdeutsche:

Für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben, sind seit dem 01.01.2013 die jeweiligen Deutschen Konsulate zuständig. 

Möchten Sie dennoch einen Personalausweis bei uns beantragen, dann müssen Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, zusätzlich 30,00 Euro Gebühr entrichten. 
(§1 PAuswGebV, i.V.m. der Verordnung zur Änderung der Personalausweisgebührenverordnung vom 20.02.2013 BGBl. Nr. 10 vom 28.02.2013)

Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, erfragen Sie bitte vorab telefonisch, da die benötigten Unterlagen variieren können. 


Weitere Gebührenregelungen:

Ändern der PIN beim Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei

Ändern der PIN zu Hause mit dem eigenen Lesegerät: gebührenfrei 


Personen die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer anderen Stadt in Deutschland haben und die aus einem wichtigen Grund einen Personalausweis bei uns beantragen, müssen eine zusätzliche Gebühr von 13,00 Euro bezahlen. (§1 PAuswGebV) 

Bitte beachten Sie, dass wir hierfür eine Personalausweisermächtigung von Ihrer Wohnsitzbehörde anfordern müssen und dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt:

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 1 Jahr

Letzter Personalausweis oder Reisepass, bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. 

Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit dem Kind anwesend sein, das zweite Elternteil kann auch eine Vollmacht erteilen. (Formular Einverständniserklärung)

 

Vorläufiger Personalausweise

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt 

Gültigkeit: 3 Monate

Gebühr: 10 Euro 

 

Welche Unterlagen werden benötigt:

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 1 Jahr

Letzter Personalausweis, der Reisepass, bisheriger Kinderausweis oder Kinder- reisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. 

Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit dem Kind anwesend sein, das zweite Elternteil kann auch eine Vollmacht erteilen. (Formular Einverständniserklärung)

 

Reisepässe

Allgemeines:

In den Reisepässen werden biometrische Daten in einem Chip gespeichert. Seit 01.11.2005 wurde zunächst das digitale Passfoto, seit dem 01.11.2007 werden ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich die Fingerabdrücke erfasst. 

Seit 01.03.2017 wurden die Sicherheitsstandards weiter ausgebaut. Ausführliche und bebilderte Erklärungen finden Sie in dem Dokument „Sicherheitsmerkmale_ des_neuen_Reisepasses“. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift für den Reisepass abgeben. 

Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die in Losheim am See ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass beim Bürgerbüro Losheim am See beantragen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Reisepass auch früher ausgestellt werden, da einzelne Länder keinen Kinderreisepass zu Einreise akzeptieren (Beispiel: USA). 

Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen. (Formular Einverständniserklärung) 

Gültigkeit: 
bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre

ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Gebühr: 
bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (32 Seiten)

ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (32 Seiten) 

bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 Euro (48 Seiten)

ab dem 24. Lebensjahr: 81,00 Euro (48 Seiten) 

Express-Zuschlag: 32,00 EUR (unabhängig von Alter und Seitenanzahl)

Bei Beantragung eines Expresspassse bis 11 Uhr morgens, erhalten Sie diesen innerhalb von 72 Stunden bzw. 3 Werktagen 

Unterlagen:

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 1 Jahr

Letzter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. 

Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit dem Kind anwesend sein, das zweite Elternteil, kann auch eine Vollmacht erteilen. 

Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Dokument „Einverständniserklärung unter 16“.

 

Auslandsdeutsche:

Für deutsche Staatsangehörige die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben, sind die jeweiligen Deutschen Konsulate zuständig. Möchten Sie dennoch einen Reisepass bei uns beantragen, dann ist die doppelte Gebühr des angegebenen Preises zu entrichten. 

Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, erfragen Sie bitte vorab telefonisch, da die benötigten Unterlagen variieren können. 

 




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