Zuständigkeiten

Was erledige ich wo?


Beglaubigungen


 

Beglaubigungen

Bei der Beglaubigung von Abschriften / Fotokopien ist in jedem Fall das Original mitzubringen.

Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Unterschrift im Beisein des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin zu vollziehen und der Personalausweis mitzubringen.

Gebühren:

Beglaubigungen von Unterschriften:  je Unterschrift € 2,55

Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien: 1 - 6 Seiten € 5,00

Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien: ab 6 Seiten pro Seite € 0,51

Fotokopien DIN A 4 u. 5: je Kopie € 0,71

Fotokopien DIN A 3: je Kopie € 1,12

Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden werden nicht beglaubigt. Hierfür ist das jeweilige Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.

Nicht beglaubigt werden außerdem

  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Grundbucheintragungen
  • Vereins- und Handelsregistersachen
  • übersetzte ausländische Dokumente
  • ausländische Pässe

 


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