Zuständigkeiten
Was erledige ich wo?
Beglaubigungen
Beglaubigungen
Bei der Beglaubigung von Abschriften / Fotokopien ist in jedem Fall das Original mitzubringen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Unterschrift im Beisein des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin zu vollziehen und der Personalausweis mitzubringen.
Gebühren:
Beglaubigungen von Unterschriften: je Unterschrift € 2,55
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien: 1 - 6 Seiten € 5,00
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien: ab 6 Seiten pro Seite € 0,51
Fotokopien DIN A 4 u. 5: je Kopie € 0,71
Fotokopien DIN A 3: je Kopie € 1,12
Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden werden nicht beglaubigt. Hierfür ist das jeweilige Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.
Nicht beglaubigt werden außerdem
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Grundbucheintragungen
- Vereins- und Handelsregistersachen
- übersetzte ausländische Dokumente
- ausländische Pässe
Ihre Ansprechpartner
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