Zuständigkeiten
Was erledige ich wo?
Fischereischeine
Jahresfischereischein (erstmalig)
Notwendige Unterlagen:
Nachweis über SportfischerprüfungPassfotoab 16 JahrePersonalausweis oder Pass
Gebühren: 13 €
Jahresfischereischein (Verlängerung)
Notwendige Unterlagen:
alter FischereischeinPersonalausweis oder Pass
Gebühren: 13 €
Jahresfischereischein (Gültigkeit 5 Jahre)
Notwendige Unterlagen:
alter FischereischeinPassfotoPersonalausweis oder Pass
Gebühren: 56 €
Jugendfischereischein (erstmalig)
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder PassPassfotoAlter: 3 – 16 JahreVorsprache des Kindes mit einem Erziehungsberechtigten bzw. schriftlicher Einverständniserklärung
Gebühren: 5,10 €
Hinweis
Der Fischereischein wird entweder für 1 oder 5 Jahre ausgestellt. Ab dem 16. Lebensjahr können auch Jugendliche nach abgelegter Fischereiprüfung einen Jahresfischereischein für 5 Jahre erhalten. Für die Erstausstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.Der Fischereischein wird auch verlängert, wenn er einige Jahre nicht gültig war. Der Jugendfischereischein wird nur bis zum 16. Lebensjahr verlängert. Sie können die Verlängerung persönlich vornehmen lassen oder jemanden bevollmächtigen.
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