Zuständigkeiten

Was erledige ich wo?


Führerschein


 

Führerschein - Erstantrag, Ersatz Erweiterung, internationaler Führerschein

 

Führerschein - Erstantrag


Benötigt werden: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Nachweis über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • ein aktuelles Passfoto, biometrietauglich

bei einem Antrag zu den Klassen C, C1, CE und C1E -> "Erste-Hilfe-Kurs", Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Gutachten
 

Hinweis:

Bei körperlichen oder geistigen Erkrankungen oder Behinderungen ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens – Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erforderlich.

Bei einer Sehkraft von unter 70 % auf einem Auge ist ein augenärztliches Gutachten notwendig.

Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Die Ärztliche Untersuchung darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Zur Abholung können Sie jedoch jemanden bevollmächtigen. Die Prüfbescheinigung des TÜV ist vorzulegen.

Gebühr: 43,40€
 

 

Führerschein - Ersatz


Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins wird Ihnen ein Ersatzführerschein ausgestellt.

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Passfoto, biometrietauglich
  • Bei Verlust des Führerscheins ist eine Verlusterklärung bei der Gemeinde 
  • Losheim am See erforderlich (Kosten: Eur 6,00), bei Diebstahl muss eine Diebstahlsanzeige bei der jeweils zuständigen Polizeidienststelle gemacht werden.

wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines die Gemeinde Losheim am See nicht Hauptwohnsitz war, ist eine Abschrift der Führerscheinkarteikarte von der ausstellenden Führerscheinstelle erforderlich.
 

Hinweis:

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Zur Abholung können Sie jedoch jemanden bevollmächtigen.

Gebühr: Eur 30,- incl. Diebstahlanzeige und Verlusterklärung
 

 

Führerschein - Erweiterung


Benötigt werden: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • ein aktuelles Passfoto, biometrietauglich
  • bei einem Antrag zu den Klassen C, C1, CE und C1E -> "Erste-Hilfe-Kurs", Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Gutachten
  • bei einem Antrag zu den Klassen D, D1, DE und D1E sowie Taxi / Mietwagen -> medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)
  • Führerschein
     

Hinweis:

Bei körperlichen oder geistigen Erkrankungen oder Behinderungen ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens – Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erforderlich.

Bei einer Sehkraft von unter 70 % auf einem Auge ist ein augenärztliches Gutachten notwendig.

Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Die Ärztliche Untersuchung darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Zur Abholung können Sie jedoch jemanden bevollmächtigen.

Gebühr: 42,60 €

13,00 € (polizeiliches Führungszeugnis bei D-Klassen)
 

 

Führerschein - Umtausch
 

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Passfoto, biometrietauglich
  • bei Klasse C und CE (Kl. 2) ab 50 Jahre -> Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Gutachten
  • Führerschein
  • wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines die Gemeinde Losheim am See nicht Hauptwohnsitz war, ist eine Abschrift der Führerscheinkarteikarte von der ausstellenden Führerscheinstelle erforderlich.
     

Hinweis:

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Zur Abholung können Sie jedoch jemanden bevollmächtigen.

Gebühr: 24,00 € (Umtausch)

 

Begleitendes Fahren ab 17
 

Benötigt werden: 

  • Sehtest
  • ein aktuelles Passfoto, biometrietauglich
  • Laufzettel der Fahrschule
  • Erste Hilfe - Nachweis
  • BPA des Antragstellers
  • Begleitpersonen mit BPA anwesend

Grundgebühr incl. 2 Begleitpersonen 67,10 €, jede weitere Begleitung 8 €
 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten PDF-Dokument.

 

Internationaler Führerschein
 

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Passfoto, biometrietauglich
  • Führerschein
     

Gebühr: 16,00 €

Gebührenfreier Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

Beim Bürgerbüro kann ein gebührenfreier Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister gestellt werden. Erforderlich ist nur der Personalausweis. Der int. Führerschein ist 3 Jahre gültig

 




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