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Ausschank


 

Ausschankanzeige - Neue Regelungen für Vereine und Privatpersonen bei der Durchführung von Veranstaltungen

Mit Wirkung vom 17.06.2011 wurde das neue saarländische Gaststättengesetz in Kraft gesetzt. Es löst das bisherige Bundesgaststättengesetz damit ab.

Eine wichtige Änderung ist das Verfahren bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Hier entfallen nun die Erteilung der sogenannte „Ausschankgenehmigung“ und die dafür zu erhebenden Verwaltungsgebühren. Sie wird durch eine Anzeige ersetzt. Dies bedeutet, dass der oder die Veranstalter vier Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Losheim am See eine entsprechende Anzeige mit Informationen über die Veranstaltung erstatten müssen.

Der Veranstalter erhält keine Bestätigung über den Eingang der Anzeige bzw. Genehmigung für die Durchführung. Weiterhin ist es aber möglich, dem Veranstalter gebührenpflichtige Anordnungen und Auflagen zu erteilen. Die nicht rechtzeitig erfolgte Anzeige sowie Verstöße gegen Anordnungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der vollständige Gesetzestext ist im Internet unter www.saarland.de/landesrecht.htm nachzulesen.

Der Vordruck für die Anzeige ist bei der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Losheim am See, Tel. 06872/609151 erhältlich bzw. können hier herunter geladen werden.

 


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