Zuständigkeiten

Was erledige ich wo?


Eheschließungen


 

Heiraten in Losheim am See

Anmeldung

Heute geht der Eheschließung die „Anmeldung“ voraus. Dabei wird durch das Standesamt geprüft, ob die Ehe geschlossen werden kann, d.h. ob es Ehehindernisse oder -verbote gibt. Das frühere „Aufgebot“ wurde zum 01.07.1998 ersatzlos abgeschafft, so dass keine Veröffentlichung Ihrer Eheschließung durch Aushang mehr erfolgt.Zum Heiraten gehören immer zwei Menschen. Melden Sie Ihre Eheschließung daher auch möglichst gemeinsam an.

Zuständigkeit

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen beiden wohnt. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.

Sofern Sie in der Gemeinde Losheim am See gemeldet sind, kann mit der Anmeldung sogleich der Heiratstermin verbindlich festgelegt werden.

Natürlich können Sie auch in Losheim am See heiraten, wenn Sie nicht hier wohnen. In diesem Fall melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem „Wohnsitzstandesamt“ an und setzen sich gleichzeitig zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung.

Notwendige Unterlagen

Welche Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrem Standesamt.

Der Personalausweis und das Stammbuch der Eltern reichen nicht aus!

Kommen Sie bitte entweder während der Dienstzeiten vorbei oder rufen Sie an. Wir werden Sie gerne informieren.

Heiratsort und Terminvereinbarung

In Losheim am See können Sie während den Öffnungszeiten an drei unterschiedlichen Orten, im kleinen oder größeren Kreise mit Familie und Freunden, den Bund für´s Leben schließen:

im Trauzimmer des Rathauses, im "Losheimer Schlösschen" oder im Pavillion im Park der Vierjahreszeiten am Stausee.

Soweit möglich, versuchen wir den Wünschen der Brautleute für diesen wichtigen Schritt im Leben nachzukommen. Zusätzlich zu den Öffnungszeiten bieten wir Sondertermine an Samstagen an.

Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt Losheim am See ob Ihr Wunschtermin noch frei ist und reservieren diesen bei uns nur dann, wenn Sie tatsächlich in Losheim am See heiraten wollen.

Eine verbindliche Terminzusage kann erst erfolgen, wenn die Anmeldung der Eheschließung vorliegt und positiv geprüft ist.

Dies ist frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin möglich, sollte dann aber zeitnah in die Wege geleitet werden, damit Sie nicht einem anderen Paar dessen Wunschtermin blockieren.

Selbstverständlich ist es auch möglich, kurzfristig in die Ehe zu starten, sobald alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt vorliegen.

Gebühren

Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht (beinhaltet die Trauung im Rathaus) 44,00 €; Prüfung der Ehefähigkeit nach ausländischem Recht 66,00 € 

Trauungen außerhalb des Rathauses nach der Saarländischen Gebührenordnung (siehe Heiratsorte) 80,00 € Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 80,00 €

Durchführung der Eheschließung nach Anmeldung bei einem anderen Standesamt 33,00 €

Weitere Kosten für die Miete des Pavillons im Seegarten 200,00 €

Trauzeugen

Seit dem 01.07.1998 besteht keine Verpflichtung mehr, Trauzeugen zur Eheschließung mitzubringen. Aber wenn Sie möchten, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, einen oder zwei Trauzeugen zu benennen, die bei der Trauzeremonie dabei sein sollen.

Trauzeugen müssen volljährig sein und sich durch gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) legitimieren können.

Dauer

Inklusive Trauansprache, Ringtausch und Unterschriften dauert eine standesamtliche Trauung ca. 15 Minuten.

Dennoch halten wir zwischen zwei Trauungen immer eine Stunde Zeit frei. Wenn Sie also Sekt und Gläser mitbringen,  können Sie noch ein wenig auf Ihre Trauung anstoßen.

 

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