Zuständigkeiten

Was erledige ich wo?


Lebenspartnerschaft


 

Registrierung von Lebenspartnerschaften

Die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist seit dem 01. August 2001 beim Standesamt möglich.

Da es viele Gemeinsamkeiten zwischen der Registrierung der Lebenspartnerschaft und einer Eheschließung gibt, werden in der Vorbereitungsphase die gleichen Dokumente verlangt, wie das Standesamt sie bei verschieden-geschlechtlichen Paaren benötigt.

Es wird deshalb auf das Kapitel "Eheschließungen" verwiesen.

 


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