Zuständigkeiten

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Kirchenaustritt


 

Kirchenaustritt

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nur persönlich vor dem zuständigen Standesamt abgegeben werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz haben.
Sie können einen Termin zum Kirchenaustritt über unsere Online-Terminvergabe buchen oder während den Öffnungszeiten persönlich vorsprechen (kann zu längeren Wartezeiten führen).

Gebühren:

Für den Kirchenaustritt wird eine Gebühr in Höhe von 32,00 € erhoben.

 


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