Zuständigkeiten

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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland


 

Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, wurde für Sie kein deutsches Eheregister angelegt. Sie können es auf Antrag beim Standesamt anlegen lassen. Gleiches gilt für Geburten oder Sterbefällen im Ausland.

Notwendige Unterlagen
Welche Dokumente für eine Nachbeurkundung in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrem Standesamt. Kommen Sie bitte entweder während der Dienstzeiten vorbei oder rufen Sie an. Wir werden Sie gerne informieren.

 


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