Zuständigkeiten

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Untersuchungsberechtigungsschein


 

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugenduntersuchungsberechtigungsschein / UB-Scheine vor dem 18. LebensjahrErst- und Nachuntersuchung gem. Jugendarbeitsschutzgesetz

Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Vorsprache persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten. Das mit dem UB-Schein ausgehändigte Beiblatt ist auszufüllen und ebenfalls dem Arzt auszuhändigen.

Gebühr: gebührenfrei

 


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