Zuständigkeiten
Was erledige ich wo?
Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugenduntersuchungsberechtigungsschein / UB-Scheine vor dem 18. LebensjahrErst- und Nachuntersuchung gem. Jugendarbeitsschutzgesetz
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Vorsprache persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten. Das mit dem UB-Schein ausgehändigte Beiblatt ist auszufüllen und ebenfalls dem Arzt auszuhändigen.
Gebühr: gebührenfrei
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