Führungs·zeugnisse gibt es für Menschen ab 14 Jahren.
Für Menschen unter 14 Jahren gibt es das nicht.

Es gibt verschiedene Arten von Führungs·zeugnissen:

Privates Führungs·zeugnis:
Dieses Führungs·zeugnis können Sie für sich selbst beantragen.

Einfaches Führungs·zeugnis:
Dieses Führungs·zeugnis braucht man manchmal für eine Behörde.
Das Führungs·zeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.
In dem Führungs·zeugnis stehen noch ein paar zusätzliche Informationen.
Zum Beispiel:
Sie waren im Gefängnis.
Sie mussten eine hohe Geld·strafe bezahlen.

Erweitertes Führungs·zeugnis:
Dieses Führungs·zeugnis braucht man manchmal für seinen Arbeit·geber.
Zum Beispiel, wenn man Kinder oder Jugendliche betreuen will.                                                                                                                                                                                                                                   Oder wenn man als Lehrerin oder Lehrer arbeiten will.

Im erweiterten Führungs·zeugnis steht:

Haben die Strafen und Verurteilungen etwas mit Kindern oder Jugendlichen zu tun?

Ein Führungs·zeugnis kann man bekommen, wenn man 14 Jahre oder älter ist.

Alle Führungs·zeugnisse kann man beim Bürger·büro beantragen.

Nach ungefähr 10 bis 14 Tagen ist das Führungs·zeugnis fertig.
Es kommt dann per Post vom General·bundes·anwalt in Bonn.
Der General·bundes·anwalt in Bonn ist für die Führungs·zeugnisse zuständig.

Sie können das Führungs·zeugnis auch im Internet beantragen.
Das brauchen Sie dafür:

einen elektronischen Personal·ausweis und

ein Karten·lese·gerät.

Der Antrag im Internet ist in schwerer Sprache geschrieben.