Die Lärmaktionsplanung ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Lärmeinwirkungen von Schallquellen, wie bspw. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie Industrie, werden als Umgebungslärm bezeichnet. Der Begriff ist in der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) europaweit definiert. Unter Umgebungslärm versteht die Richtlinie alle unerwünschten oder gesundheitsschädlichen Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten.

Eine Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ist die Erstellung von sogenannten Lärmkarten. Auf deren Grundlage werden Aktionspläne zum Lärmschutz aufgestellt. Mit Bezug auf die jeweilige Schallquelle wird die Stärke der Einwirkung berechnet oder gemessen und in 5-dB-Abstufungen dargestellt. Erlaubt sind hierbei sowohl Berechnungen als auch Messungen. Im Zuge der Erfassung werden Verbesserungsmaßnahmen in Form von Aktionsplänen entwickelt. Die Kartierung und die Maßnahmen sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet werden, wobei die Öffentlichkeit informiert und beteiligt werden soll.

Die Gemeinde Losheim am See war auf der Grundlage des § 47e (1) BImSchG verpflichtet eine Lärmaktionsplan gemäß EU -Umgebungslärmrichtlinie zu erarbeiten. Betroffen sind Straßenabschnitte in der Gemeinde Losheim am See mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen KFZ (>8200 KFZ/d). Es handelt sich dabei ausschließlich um Bundes- und Landesstraßen.

Der Untersuchungsbereich beschränkt sich in der Gemeinde Losheim am See auf den Ortsteil Losheim und dort auf folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:

  •     L 157, Merziger Straße, Saarbrücker Straße und Haagstraße in der Ortslage
  •     L 369, Saarbrücker Straße in der Ortslage
  •     B 268 sofern dort Bebauung unmittelbar angrenzt

Die Lärmaktionsplanung umfasst eine Bewertung der Lärmsituation, eine Konflikt- und Betroffenheitsanalyse, eine Analyse vorhandener Planungen, die eigentliche Lärmaktionsplanung sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 den Lärmaktionsplan beschlossen.

Lärmaktionsplan Kurzfassung
Lärmaktionsplan Endbericht

Hier ist eine Einsicht in die 3.Runde der Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung 3. Runde