Wenn Sie 16 Jahre alt oder älter sind,
dann müssen Sie einen Personal·ausweis haben.
Oder einen Reise·pass.
Das steht so im Gesetz.

Diese Ausweise müssen Sie beim Bürger·büro beantragen.

Ihr Ausweis ist 2 bis 3 Wochen später fertig.
Dann können Sie Ihren Ausweis im Bürger·büro abholen.
Sie müssen selbst zum Bürger·büro kommen.

Sie können auch eine andere Person zum Bürger·büro schicken.
Damit diese Person Ihren Ausweis abholt.
Diese Person braucht dann eine Vollmacht von Ihnen.
Das ist ein Papier.
In dem Papier steht: Die Person darf Ihren Ausweis im Bürger·büro abholen.

Man kann auch einen Personal·ausweis für ein Kind beantragen.
Wenn das Kind noch keine 16 Jahre alt ist.
Das müssen die Sorge·berechtigten machen.

Sorge·berechtigte sind Menschen, die für das Kind sorgen müssen.
Bis das Kind erwachsen ist.
Die Sorge·berechtigten sind meistens die Eltern.

Der Personal·ausweis und der Reise·pass
sind nur eine bestimmte Zeit lang gültig.
Wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 6 Jahre
Wenn Sie älter als 24 Jahre sind: 10 Jahre

Das Gültigkeits·datum steht auf dem Ausweis.

Wenn Sie schnell einen gültigen Ausweis brauchen,
dann können Sie beim Bürger·büro
einen vorläufigen Personal·ausweis bekommen.
Oder einen vorläufigen Reise·pass.

Vorläufig bedeutet: Der Ausweis ist nur eine Zeit lang gültig.
Sie können den Ausweis benutzen, bis der richtige Ausweis fertig ist.

Den vorläufigen Personal·ausweis oder Reise·pass
kann das Bürger·büro sofort fertig machen.

Der vorläufige Personal·ausweis ist 3 Monate lang gültig.
Der vorläufige Reise·pass ist 1 Jahr lang gültig.