Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten zu meiner Person durch die Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruch
Gebühr: keine
Gebühr: keine
Gebühr: keine
Wichtig:
Laut neuem Meldegesetz vom 1.11.2015 müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an-, ab- oder ummelden.
Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgerbüro vornehmen.
Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für elektronische Datenauskünfte, Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (Übermittlungssperre).
Überblick neues Meldegesetz Bundesmeldegesetz (BMG)
Noch ein Tipp:
Denken Sie daran Strom, Wasser und Gas rechtzeitig anzumelden bzw. zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Ihre Krankenkasse, Bank, Telekom, GEZ warten auf Ihre neue Anschrift. Auch sollten Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Wohnberechtigungsscheine werden vom Ministerium für Finanzen in Saarbrücken ausgestellt.
Dokumente zum Text: