06.02.2025 - 4 Beschlussfassung über die geprüfte Jahresrechnu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Do., 06.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB2, Finanzen
- Bearbeitung:
- Christoph Zimmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Losheim am See ist gem. § 99 KSVG verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Aufgrund der personellen Veränderungen in der Kämmerei und beim Kreisrechnungsprüfungsamt hat sich sowohl die Erstellung des Jahresabschlusses als auch die Prüfung deutlich verzögert.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt hatte die Jahresrechnung der Gemeinde Losheim am See für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit vom 08.11.2023 – 18.12.2024 (mit Unterbrechungen seitens des Kreisrechnungsprüfungsamtes) geprüft und festgestellt, dass aufgrund der vorgelegten Bücher und Rechnungsbelege die Gesamtrechnungslegung und Buchführung in formeller und materieller Hinsicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach. Im Prüfungsverfahren wurden wesentliche Verstöße gegen eine geordnete Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinde nicht festgestellt.
Der Jahresabschluss 2021 schließt mit einem Überschuss i. H. v. 5.439.152,71 € ab.
Erträgen von 35.900.037,61 € (Plan: 32.234.611,00 €) standen Aufwendungen von 30.460.884,90 € (Plan: 30.592.244,00 €) entgegen.
Das Eigenkapital der Gemeinde stieg somit auf 101.294.559,29 € (Stand: 31.12.2021). Im Vorjahr betrug das Eigenkapital zum 31.12.2020 95.855.406,58 €.
Die liquiden Mittel der Gemeinde beliefen sich zum 31.12.2021 auf 15.830.383,31 €.
Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2021 131.345.108,10 € (Vorjahr: 124.075.898,13 €).
Das Kreisrechnungsprüfungsamt schlägt vor, dem Bürgermeister und seiner Vertretung gem. § 101 Abs. 2 KSVG Entlastung zu erteilen.
Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist in der Einladung der Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes mit abschließender Prüffeststellung beigefügt.
Gem. § 42 Abs. 3 i. V. m. § 101 Abs. 1 KSVG ist für die Beratung sowohl im Gemeinderat als auch im Rechnungsprüfungsausschuss ein(e) besondere(r) Vorsitzende(r) zu bestellen. Dieser Vorsitzende darf nicht ein mitwirkender Beigeordneter sein.
Ergänzend wird gemäß § 101 Abs. 1 KSVG erwähnt, dass ehrenamtliche Beigeordnete, sofern sie den Bürgermeister vertreten, im Rechnungsprüfungsverfahren kein Stimmrecht haben.
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Die Gemeinderatsmitglieder einigten sich darauf, dass der Vorsitz von Herrn Rainer Palz übernommen wurde. Herr Palz erläuterte kurz die Eckdaten des Abschlusses 2021. Sodann ließ Herr Palz über die Jahresrechnung 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten abstimmen.
Die Gemeinderatsmitglieder schlossen sich der Ausschussempfehlung an.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach vorheriger Ausschussberatung
1. gem. § 101 (2) KSVG, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. der Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
An der Beschlussfassung nahmen der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht teil.
Anlagen zur Vorlage
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