ALLRIS - Auszug

20.06.2024 - 9 Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für das Jahr 2024 steht die Überarbeitung und Aktualisierung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Losheim am See an. Auf der Grundlage der landesweiten Daten zur Lärmkartierung 2022 2022 muss die Fortschreibung in der 4. Runde bis zum Juli 2024 erfolgen. Gesetzliche Grundlage ist § 47e (1) BImschG, wonach die Kommunen verpflichtet sind, Lärmaktionspläne gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zu erarbeiten.

 

Das Büro Konzept dB plus GmbH aus St. Wendel ist beauftragt, die Planunterlagen zur Überprüfung und Aktualisierung des Lärmaktionsplanes zu erarbeiten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 14.03.2024 für die Offenlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Die Offenlegung und Trägerbeteiligung erfolgte vom 17.04.2024 bis zum 17.05.2024.

 

Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen, die eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes erfordern. Auf die Stellungnahmen und deren Abwägung wird im Text unter Kapitel 8.2. (Seite 10) eingegangen. Bedenken wurden lediglich seitens des ZPS wegen möglicher Fahrtzeitverlängerungen der Linien R1 und RX geäußert. Die Auswirkungen sind nach Überprüfung der Situation jedoch nicht relevant.

 

Der zu beschließende Lärmaktionsplan ist im Entwurf als Anlage beigefügt. Die Ausarbeitung erfolgte auf der Grundlage der vom Land zur Verfügung gestellten Lärmkartierung. In Verbindung mit den Angaben zu den Bevölkerungsdichten werden dabei besonders betroffene Bereiche identifiziert und geeignete Maßnahmen festgelegt, die die Lärmbelastung senken sollen.

 

Diese konzentrieren sich in der Gemeinde am See im Wesentlichen auf Teile der Innerortslagen des OT Losheim mit sehr hohem Verkehrsaufkommen. Betroffen sind Teile der Saarbrücker Straße, der Haagstraße, der Merziger Straße und der Wohnbebauung an der B268.

 

Als wesentliche Maßnahme zur Verminderung der Lärmbelastung wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 für die betroffenen Bereiche in der Ortsmitte vorgeschlagen sowie Lärmsanierungsmaßnahmen für das Wohngebiet Herkeswald.

 

Die Forderung nach Tempo 30 in der Ortsmitte entspricht den vorangegangenen Lärmaktionsplänen. Unter Kapitel 6.2 wird auf das Problem des Vollzugsdefizits der Lärmaktionspläne eingegangen und darauf verwiesen, dass als Grundlage für entsprechende Antragstellungen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Verkehrslärmbewertung auch nach RLS 90/19 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) und nicht nur nach BImSchG erfolgen soll.

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie vorgeschlagen zugestimmt und der Lärmaktionsplan in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:                              einstimmig