ALLRIS - Auszug

20.06.2024 - 6 Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 für den Eige...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement wurde in Anlehnung an den Haushaltsplan für ein Jahr, d.h. für das Wirtschaftsjahr 2024, für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis 31.12.2024, erstellt. Als Anlagen sind beigefügt:

 

  •           Der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement 2024 – Erfolgsplan einschl. der Kostenstelle Krankenhaus
  •           Der Investitionsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement 2024

Folgend den Vorbesprechungen der Arbeitsgruppe und der Gründung des Eigenbetriebs Immobilienmanagement in der Gemeinderatssitzung vom 16. Mai 2024 folgt jetzt der Beschluss des Wirtschaftsplans.

 

Der Wirtschaftsplan beinhaltet den Erfolgs- und Vermögensplan, den fünfjährigen Finanzplan und die Erfolgsübersichten der Kostenstellen. Während der Vermögensplan einen Überblick über die voraussichtlichen Investitionen sowie die Tilgung von Fremddarlehen einerseits und die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen andererseits aufzeigt, gibt der Erfolgsplan eine Übersicht über die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des jeweiligen Planungszeitraums. (01.08.2024 bis 31.12.2024)

 

Zur Ausführung der im Vermögensplan vorgesehenen Investitionen bedarf es einer Kreditaufnahme in Höhe von 5.841.000 €.

 

Gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 35 Ziffer 17a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ist der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienmanagement dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Erfolgsplan:

Der Erfolgsplan 2024 hat ein negatives Ergebnis von 182.952 €.

 

Vermögensplan:

Der Vermögensplan 2024 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.399.627 € ab und ist damit ausgeglichen. Zur Ausführung der im Vermögensplan vorgesehenen Investitionen in Höhe von 6.168.000 € bei geplanten Zuschüssen von 327.000 € bedarf es einer Kreditaufnahme in Höhe von 5.841.000 €.

 

Die Zuweisung aus dem Gemeindehaushalt für die Verlustabdeckung beträgt 182.952 €. Im Wirtschaftsplan 2024 soll der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 327.000 € festgesetzt werden. Damit soll ggfs. die Möglichkeit eingeräumt werden, verzögerte Zuschussgewährungen vorzufinanzieren.

 

Die Werkleitung Eigenbetrieb Immobilienmanagement empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss des Wirtschaftsplans 2024 (Erfolgsplan, Vermögensplan mit Investitionen und Kreditaufnahme) in der vorgelegten Form.

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2024 (Erfolgsplan, Vermögensplan mit Investitionen und Kreditaufnahme) des Eigenbetriebes Immobilienmanagement wird beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:                             einstimmig