ALLRIS - Auszug

11.07.2024 - 7 Festlegung der Zahl sowie Wahl und Ernennung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 64 Kommunalselbstverwaltungsgesetz haben die Gemeinden eine oder einen oder zwei Beigeordnete. Durch Beschluss des Gemeinderates kann die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit mehr als 10.000 bis zu 20.000 Einwohner auf drei erhöht werden.

In der abgelaufenen Legislaturperiode war die Zahl der Beigeordneten auf drei festgelegt.

Fraktionsübergreifend besteht Konsens, dass die Zahl der Beigeordneten auch in der neuen Legislaturperiode beibehalten werden soll.

 

Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden gem. § 65 KSVG aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Bei der Wahl ist gleichzeitig die Reihenfolge der Beigeordneten festzulegen. Die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter führt die Amtsbezeichnung „Erste Beigeordnete“ oder „Erster Beigeordneter“.

Die Wahl der Beigeordneten erfolgt gemäß § 46 KSVG in geheimer Wahl. Sie ist öffentlich bekanntzumachen (§ 56 Abs. 5 KSVG). Mit der Wahl beginnt die Amtszeit der Beigeordneten und sie/er erhält unverzüglich die Ernennungsurkunde (§ 31 Abs. 3 Satz 2 KSVG).

 

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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Der Gemeinderat bestätigte die zuvor von den Fraktionen getroffene Vereinbarung und legte die Zahl der Beigeordneten auf drei fest.

 

Vor Eintritt in die Wahlhandlung wurden als Wahlhelfer die Ratsmitglieder Johannes Kautenburger (CDU) und Devid Hero (SPD) als Wahlhelfer sowie Helmut Schmal als Schriftführer von der Verwaltung einstimmig durch den Gemeinderat bestimmt.

Sodann wurde durch das Ratsmitglied Christian Mertes CDU) das Ratsmitglied Stefan Palm für das Amt des Ersten Beigeordneten vorgeschlagen.

Weitere Wortmeldungen und Vorschläge für das Amt des Ersten Beigeordneten ergingen nicht.

Nach Auszählung der Stimmen für die Wahl des Ersten Beigeordneten stellte Bürgermeister Harth das Wahlergebnis fest. Alle abgegebenen 32 Stimmen waren gültig; auf den Kandidaten Stefan Palm entfielen 32 Ja-Stimmen. Damit war das Ratsmitglied Stefan Palm als Erster Beigeordneter gewählt. Nach Annahme der Wahl erfolgte die Vereidigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.

 

Für die Wahl zum 2. Beigeordneten schlug Ratsmitglied Philipp Ludwig (SPD) das Ratsmitglied Björn Kondak vor. Weitere Vorschläge für das Amt wurden nicht abgegeben. Nach Auszählung der Stimmen für die Wahl des 2. Beigeordneten stellte Bürgermeister Harth ebenfalls das Wahlergebnis fest. Alle abgegebenen 32 Stimmen waren gültig. Auf den Kandidaten Björn Kondak entfielen 31 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme. Somit war das Ratsmitglied Björn Kondak als 2. Beigeordneter gewählt. Nach Annahme der Wahl erfolgte die Vereidigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.

 

Für das Amt des 3. Beigeordneten schlug der Fraktionsvorsitzende der CDU, Stefan Palm, das Ratsmitglied Christian Mertes vor. Weitere Vorschläge für das Amt wurden nicht abgegeben.  Nach Auszählung der Stimmen für die Wahl des 3. Beigeordneten stellte Bürgermeister Harth ebenfalls das Wahlergebnis fest. Alle abgegebenen 32 Stimmen waren gültig. Auf den Kandidaten Christian Mertes entfielen 31 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme. Nach Annahme der Wahl erfolgte die Vereidigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.

 

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Beschluss:

Die Zahl der Beigeordneten für die Gemeinde Losheim am See wird auf drei Beigeordnete festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

Nach erfolgter geheimer Wahl gemäß § 46 KSVG wurde Herr Stefan Palm (CDU) als ehrenamtlicher Erster Beigeordneter der Gemeinde Losheim am See für die Amtszeit 2024/2029 gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:   32 Ja-Stimmen

 

Nach dem gleichen Wahlprozedere wurde Herr Björn Kondak (SPD) als ehrenamtlicher 2. Beigeordneter der Gemeinde Losheim am See für die Amtszeit 2024/2029 gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:   31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Ebenfalls nach erfolgter geheimer Wahl wurde Herr Christian Mertes (CDU) als ehrenamtlicher 3. Beigeordneter der Gemeinde Losheim am See für die Amtszeit 2024/2029 gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:   31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Nach der Wahl der Beigeordneten erfolgte die Ernennung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde und Vereidigung.

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