ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/707

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beantragung der Zuweisungen gem. § 11 des Saarlandpaktgesetzes.

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Sachverhalt

Mit dem Gesetz zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes (Gesetz Nr. 1977) hat die Landesregierung verschiedene Komponenten zur Entlastung der Kommunen im Saarland hergestellt.

Ein Bestandteil ist die Übernahme von strukturellen Kassenkrediten. Der andere Bestandteil sind die Investitionszuweisungen, die in zwei verschiedene Arten verteilt werden.

 

Gem. § 11 SLPG erhalten alle Kommunen aus einem Topf von 15 Millionen allgemeine Investitionszuweisungen, zum anderen erhalten diejenigen Kommunen, die kaum oder keine strukturellen Kassenkredite ausweisen, weitere gesonderte Investitionszuweisungen von insgesamt 5 Millionen Euro.

Diese allgemeinen und gesonderten Investitionszuweisungen werden gem. der Verordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz zum Saarlandpakt zunächst für die Jahre 2020 bis 2024 gewährt.

 

Die Gemeinde Losheim am See erhält nach dem Verteilungsschlüssel für das Jahr 2024 folgende Investitionszuweisungen:

 

allgemeine Investitionszuweisungen:    247.096 €

besondere Investitionszuweisung:         781.087 €

  

Der Nachweis der Mittelverwendung erfolgt über die Finanzrechnung des Haushaltsjahres bzw. beim Einsatz der KELF-Mittel für Aufwendungen über eine formlose Bestätigung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlüsse

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01.02.2024 - Gemeinderat - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.01.2024 - Haupt-, Finanz- und Personalausschuss