ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/992

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken nach Vorlage, die Änderung des Bebauungsplans "Windpark Wahlener Platte" als Satzung und die Teiländerung des Flächennutzungsplans für die überplante Fläche werden beschlossen.

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Sachverhalt

Für den Windpark Wahlener Platte, der im Jahr 2004 ans Netz ging, steht die Vorbereitung des sogenannten Repowering an. Aktuell stehen dort 7 Windkraftanlagen mit je 1,5 MW Leistung bei einer Anlagenhöhe von 123m und einem Rotordurchmesser von 78 m. Sie erzeugen jährlich rund 13 GWh Strom. Für die bestehenden Anlagen läuft 2024 die vertragliche Einspeisevergütung aus. Die ABO Wind AG aus Wiesbaden projektiert das Repowering des Windparks. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 29.09.2021 wurden die Planungen vorgestellt.

 

Es ist vorgesehen die bestehenden 7 Anlagen durch 4 deutlich größere Anlagen zu ersetzen. Vorgesehen sind Anlagen mit einer Nennleistung von 6,8 MW mit einer Gesamthöhe von 245,5 m und einem Rotordurchmesser von 163 m. Der erwartete jährliche Stromertrag liegt bei rund 65 GWh. Die Standorte sind so gewählt, dass annähernd 1000m Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden. Das geplante Repowering des Windparks Wahlener Platte ist Teil des Ausbaus und der Neustrukturierung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.

 

Die bauplanungsrechtliche Grundlage des bestehenden Windparks bildet bisher der Bebauungsplan „Windpark Wahlener Platte“ aus dem Jahr 2003. Um das Repowering zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan an die beabsichtigte neue Nutzung angepasst werden. Die Kosten des Verfahrens werden von der ABO-Wind AG als Antragsteller getragen.

 

Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 27.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Windpark Wahlener Platte mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Losheim am See auf den Gemarkungen Wahlen und Rissenthal gefasst. Die frühzeitige Offenlegung erfolgte im Zeitraum vom 24.10.2022 bis zum 25.11.2022. Aus dem Rücklauf der frühzeitigen Offenlegung hatten sich Änderungen und Ergänzungen ergeben, die in den Plan eingearbeitet wurden. Diese Planfassung wurde vom Gemeinderat am 16.05.2024 gebilligt und im Zeitraum vom 03.06.2024 bis zum 05.07.2024 erneut offengelegt. Parallel dazu fand die Beteiligung der Träger statt.

 

Aus der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben sich keine Änderungen der Planungen ergeben. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind beigefügt.

 

Es steht an die Abwägung zu beschliessen, sowie den Satzungsbeschluss für die B-Planteiländerung und den Feststellungsbeschluss für die F-Planteiländerung zu fassen.

Den betroffenen Ortsräten in Rissenthal und Wahlen liegen die Planunterlagen zur Beratung vor. Es wird davon ausgegangen, dass spätestens zur Sitzung des Gemeinderates am 12.11.2024 die Ortsratsvoten vorliegen.

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Finanz. Auswirkung

Abwägungsvorschlag, Planzeichnung B-Plan, Planzeichnung F-Plan, Begründung

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Beschlüsse

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12.11.2024 - Gemeinderat - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.10.2024 - Natur-, Umwelt- und Bauausschuss