ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vergabe der Aufträge für die Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweck- und Schulturnhalle im OT Losheim über die Dach-, Fassaden-, Gerüstbau- und Fliesenarbeiten für den 2.BA an den jeweils Mindestbietenden wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die Sanierung des Foyers in der Dr.-Röder-Halle (I. BA) wurde inzwischen abgeschlossen. Für Umsetzung des 2. BA wurden durch das Architekturbüro KomCon, St. Ingbert, für folgende Gewerke Ausschreibungen vorgenommen bzw. öffentliche Ausschreibungen durchgeführt:

 

- Dacharbeiten

- Fassadenarbeiten

- Gerüstbauarbeiten

- Metallbauarbeiten (Fenster u. Türen)

- Fliesenarbeiten

 

Hinweis: Bei der öffentlichen Ausschreibung der Metallbauarbeiten wurde kein Angebot eingereicht. Für dieses Gewerk muss nun ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden.

 

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der eingereichten Angebote durch das Architekturbüro KomCon, St. Ingbert, wird eine Vergabe der Aufträge für das Bauvorhaben zur Sanierung der Dr. Röder-Halle, 2. BA, wie folgt vorgeschlagen:

 

  1. Dacharbeiten

Fa. Ferber, Losheim am See Auftragssumme:  984.008,55 €

 

  1.                                                                                                                                     Fassadenarbeiten  Prüfung noch nicht abgeschlossen!

 

  1. Gerüstbauarbeiten

Fa. Dieter Hennen, Trier Auftragssumme:  49.477,94 €


 

  1.                                                                                                                                   Metallbauarbeiten Kein Angebot abgegeben!

 

  1. Fliesenarbeiten

Fa. Fliesen Backes Auftragssumme: 11.261,68 

 

Der Fachbereich 3 -Bauen- schließt sich der Empfehlung des Architekturbüros an. 

 

Seitens der Verwaltung werden zurzeit alle Förderanträge der energetischen Maßnahmen für die MZH-Losheim, MZH-Niederlosheim, MZH-Wahlen zur Bezuschussung und zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn eingereicht. Eine Auftragsvergabe kann erst mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erfolgen, frühestens in der Gemeinderatssitzung am 26.09.2024.

 

Mit Schreiben vom 20.08.2024 wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie mitgeteilt, dass jetzt seitens der Kommunen Förderanträge zum neuen Förderprogramm ‚ZEP-Kommunal Sanierung‘ gestellt werden können.

 

Da sich die Förderrichtlinie ZEP-Kommunal Sanierung noch im Entwurf befindet, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine haushaltsrechtliche Verpflichtungen verbunden ist und daraus keine zukünftige Förderung des Vorhabens abgeleitet werden kann. Die Ausführung des Vorhabens erfolgt damit auf eigenes finanzielles Risiko.

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Finanz. Auswirkung

Für die Sanierung der Dr.-Röder-Halle stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Touristik, Freizeit und Kultur inkl. Ermächtigungen aus dem Vorjahr ausreichend Mittel zur Verfügung.

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Beschlüsse

Erweitern

26.09.2024 - Gemeinderat - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.09.2024 - Natur-, Umwelt- und Bauausschuss